Nachhaltigkeit
1. Aufl. 2024
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S. 1241. Einleitung
1.1. ESG und Gesellschaftsrecht
Die Nachhaltigkeitsdebatte durchzieht längst große Teile der (Privat-)Rechtsordnung. Sie wird heute universell unter dem Banner von „ESG“ (Environment - Social - Governance) geführt. Der politische Hintergrund ist bekannt: Der anthropogene Klimawandel bedroht Mensch, Tier und Planet. Mit großen Ambitionen hat die Kommission daher im Dezember 2019 den „European Green Deal“ verlautbart. Mithilfe des Green Deals soll der Übergang zu einer „modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft“ gelingen, die „bis 2050 keine Netto-Treibhausgase mehr ausstößt, ihr Wachstum von der Ressourcennutzung abkoppelt, und niemanden, weder Mensch noch Region, im Stich lässt“.
Wenn man bedenkt, dass sich nach Schätzungen über 70 % der weltweiten CO2-Emissionen nur 78 privaten und staatlich kontrollierten Unternehmen zurechnen lassen, nimmt nicht Wunder, dass auch das Gesellschaftsrecht zur Verwirklichung umweltpolitischer Desiderata herhalten muss, handelt es doch vom privaten Kooperationsrecht der Unternehmen. So widmet sich auch der 74. Deutsche Juristentag „möglichen gesetzgeberischen Maßnahmen im Kampf gegen den Klimawandel auf dem Gebiet d...