Nachhaltigkeit
1. Aufl. 2024
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S. 221. Einleitung
Mit Verabschiedung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, 2022/2464) im November 2022 wurden die Berichtspflichten im Nachhaltigkeitsbereich konkretisiert und erheblich ausgeweitet. Erstmalig gelten nun für alle Unternehmen im Anwendungskreis der CSRD einheitliche Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden von der Europäischen Kommission 2023 in Form einer delegierten Verordnung (2023/2772) verabschiedet.
Die CSRD sieht eine schrittweise Einführung der neuen Berichtspflichten vor. Erstmalig berichtspflichtig sind für das Geschäftsjahr 2024 jene Unternehmen, die auch in den Anwendungskreis der Non Financial Reporting Directive (NFRD, 2014/95/EU) bzw des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbessserungsgesetzes (NaDiVeG, Umsetzung der NFRD in Österreich) fallen. Dabei handelt es sich um in einem Mitgliedstaat der EU ansässige große Kapitalgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, mit durchschnittlich mehr als 500 Mitarbeitenden. Ab dem Geschäftsjahr 2025 fallen auch alle anderen großen EU-Unternehmen in den Anwendungsbereich der CSRD. Für alle kapitalmarktorientierten...