Nachhaltigkeit
1. Aufl. 2024
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S. VVorwort der Herausgeber
Nachhaltigkeit ist seit einigen Jahren ein normativer Schlüsselbegriff. Das moderne Verständnis von Nachhaltigkeit ist aber nicht klar umrissen. Wichtige Begriffsumschreibungen finden sich im Bericht „Our Common Future“ von der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung unter Leitung von Gro Harlem Brundtland aus dem Jahr 1987. Dort wird der Begriff des „sustainable development“ („nachhaltige Entwicklung“) umschrieben. 1992 wird dieser Begriff deutlicher gefasst. Menschliches Handeln soll nachhaltig sein, dh wirtschaftlich effizient im Sinne eines minimierten Ressourcenverbrauchs, ökologisch tragfähig und sozial gerecht.
Nunmehr wird der rechtswissenschaftliche Begriff zu einem Rechtsbegriff. Auf europäischer Ebene wurde die EU-Taxonomieverordnung als Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten verabschiedet. Sie soll dem Kapitalmarkt und der Realwirtschaft eine verbindliche Orientierung für die Einstufung von Wirtschaftstätigkeiten als nachhaltig oder nicht nachhaltig geben. An ihr knüpfen zahlreiche weitere Normtexte an, unter anderem die Offenlegungsverordnung, die CSRD (Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung) und n...