Das österreichische Kartellrecht
5. Aufl. 2024
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S. 5Teil 2 - Das KaWeRÄG 2021
I. Allgemeines
Am wurde im Bundesgesetzblatt das Bundesgesetz kundgemacht, mit dem das Kartellgesetz 2005 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden (Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021 - KaWeRÄG 2021, BGBl I 2021/176).
Wesentlicher Zweck des KaWeRÄG 2021 ist die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1 vom zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts, ABl Nr L 11 vom , S 3 („ECN+-RL“). Zudem hat das Regierungsübereinkommen 2020-2024 eine Überprüfung und Anpassung des österreichischen Kartellrechts auf europäischer und nationaler Ebene in Bezug auf das moderne Wirtschaftsleben vorgesehen. Neben der Anpassung des Kartellrechts an neuere Entwicklungen im Wirtschaftsleben sollten die Wettbewerbskommission gestärkt und die Entscheidungsgrundlagen für die Investitionskontrolle erweitert werden.
II. Wichtigste Punkte der Reform
A. Änderungen im KartG 2005
1. Erweiterung der Ausnahme vom Kartellverbot
Die Ausnahmebestimmung des § 2 Abs 1 KartG wurde mit dem KaWeRÄG 2021 ergänzt: Die Verbraucher sind demnach an...