Tiroler Grundverkehrsgesetz
9. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verordnung der Landesregierung vom über den Inhalt und die Form der nach dem Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996 auszustellenden Bestätigungen und zu erbringenden Nachweise
StF: LGBl. Nr. 72/2022
Aufgrund der §§ 25a Abs. 6 und 32 Abs. 4 des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1996, LGBl. Nr. 61, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 204/2021, wird verordnet: