zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Fuith

Tiroler Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

9. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-5065-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Fuith - Tiroler Grundverkehrsgesetz

§ 21 Verfahren bei Überboten

Kommentar

Die in Abs. 2 festgesetzte Frist von vier Monaten, innerhalb derer beim Exekutionsgericht eine bescheidmäßige Erledigung einlangen muss, erscheint zu lang. Sinnvoll wäre eine Frist von höchstens vier Wochen, weil nur eine kurze Frist zum Schutz der Rechte des Erwerbers zulässig erscheint. Im diesbezüglichen grundverkehrsbehördlichen Verfahren betreffend das Überbot muss auch dem Ersteher die Parteistellung zukommen, weil dessen Zuschlag durch die Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung rechtswirksam und er somit außerbücherlicher Eigentümer wurde. Dem Ersteher steht somit im grundverkehrsbehördlichen Verfahren hinsichtlich des Überbieters auch das Beschwerderecht zu. Gerade bei Versteigerungen besteht die Gefahr, dass der Verpflichtete in gesetzwidriger Weise versucht, über einen Treuhänder ein Überbot zu stellen. Gerade gegen solche Umtriebe muss sich der Ersteher, dessen grundverkehrsbehördliche Genehmigung rechtskräftig wurde, im Verfahren hinsichtlich der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des Überbieters oder Übernehmers zur Wehr setzen können.

Daten werden geladen...