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Fuith

Tiroler Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

9. Aufl. 2024

Print-ISBN: 978-3-7073-5065-4

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Fuith - Tiroler Grundverkehrsgesetz

§ 4 Genehmigungspflicht

EB zu Nov. 2012 zu § 4 Abs. 1 lit. a, Abs. 2

Im Abs. 1 lit. a ist nur mehr vom Erwerb des Eigentums die Rede. Die Regelung der Einbringung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke in eine Stiftung erfolgt künftig in der neu gefassten lit. c des Abs. 2 (siehe sogleich). Im Abs. 2 wird zunächst jedoch eine infolge der Aufhebung der Bestimmung der bisherigen lit. b durch den Verfassungsgerichtshof (siehe das Erkenntnis vom , G 11/11) erforderlich gewordene Bereinigung der Systematik (die bisherigen lit. c und d erhalten die Bezeichnung „b“ und „c“) vorgenommen. In der neuen lit. b wird die Einbringung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke in eine Genossenschaft der bereits derzeit erfassten Einbringung in eine Gesellschaft gleichgestellt. Schließlich soll in der neuen lit. c die Einbringung solcher Grundstücke in eine Stiftung, sei es im Gründungsstadium, sei es nachträglich, deutlicher als bisher geregelt werden.

EB zu Nov. 2010 zu § 4 Abs. 1 lit. h

Auch diese Bestimmung wurde bereits mit der Novelle LGBl. Nr. 60/2009 unter Bedachtnahme auf die seitens der Europäischen Kommission im eingangs zitierten Mahnschreiben geäußerten Bedenken geänd...

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