Tiroler Grundverkehrsgesetz
9. Aufl. 2024
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§ 3 Gleichstellung im Rahmen der europäischen Integration sowie aufgrund staatsvertraglicher Verpflichtungen
EB zu Nov. LGBl Nr. 161/2020
Das Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996 regelt den Erwerb von Rechten an land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken, an Baugrundstücken und sonstigen Grundstücken, wenn der Rechtserwerber Ausländer ist. Nach den Änderungen des § 3 Abs. 1 sollen Personen, die über den Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ verfügen, österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt werden.
EB zu Nov. 2012 zu Abs. 2
Hier handelt es sich lediglich um Zitatanpassungen an den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der mit dem Vertrag von Lissabon an die Stelle des EG-Vertrages getreten ist.
EB zu Nov 2009
Durch die Neufassung des § 3 TGVG soll wie schon bisher eine Gleichstellung von österreichischen Staatsbürgern, juristischen Personen und sonstigen rechtsfähigen Personengemeinschaften mit natürlichen und juristischen Personen bzw. sonstigen rechtsfähigen Personengemeinschaften aus anderen EU-Mitgliedsstaaten oder anderen Vertragsstaaten des EWR-Abkommens normiert werden. Zusätzlich soll diese Gleichstellung nunmehr aber auch dann gelten, wenn sich diese - wie...