Außensteuerrecht
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anhang 1: Gesetzesmaterialien
Übersicht
I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. Rz. 1
1. Leitsätze der Bundesregierung vom Rz. 2
2. Erster RefE vom Rz. 3
3. Zweiter RefE von Mitte März 1971 Rz. 4
4. Dritter RefE vom Rz. 5
5. KabE vom Rz. 6
6. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. Rz. 7
7. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (6. Ausschuß) v. Rz. 8
8. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (6. Ausschuß) v. Rz. 9
1
I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450)
2
1. Leitsätze der Bundesregierung vom
- keine Regelung -
3
2. Erster RefE vom
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind auf Veranlagungszeiträume anzuwenden, die am oder nach dem beginnen.
(2) Für die Anwendung der §§ 2 bis 5 ist es gleichgültig, ob die unbeschränkte Steuerpflicht einer natürlichen Person bereits vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geendet hat.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist § 6 auf natürliche Personen anzuwenden, deren unbeschränkte Steuerpflicht nach dem geendet hat.
4
3. Zweiter RefE vo...