Außensteuerrecht
2024
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Anhang 1: Gesetzesmaterialien
Übersicht
I. Außensteuergesetz v. (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450)
1. Leitsätze der Bundesregierung v. Rz. 1
2. Erster RefE v. Rz. 2
3. Zweiter RefE von Mitte März 1971 Rz. 3
4. Dritter RefE v. Rz. 4
5. KabE v. Rz. 5
6. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (zu BT-Drucks. VI/3537) Rz. 6
II. Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO 1977) v. (BGBl. I 1976, 3341 = BStBl. I 1976, 694 [696]) Rz. 7
I. Außensteuergesetz v. (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450)
1. Leitsätze der Bundesregierung v.
1
- keine Regelung -
2. Erster RefE v.
2
(1) Beantragt ein Steuerpflichtiger unter Berufung auf Geschäftsbeziehungen mit einer ausländischen Gesellschaft, die sowohl im Staat ihrer Geschäftsleitung als auch im Staat ihres Sitzes einer niedrigen Besteuerung unterliegt, die Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder von Betriebsausgaben oder Werbungskosten, so ist im Sinne des § 205a der Reichsabgabenordnung der Gläubiger oder Empfänger erst dann genau bezeichnet, wenn der Steuerpflichtige alle Beziehungen offenlegt, die unmittelbar oder mittelbar zwischen ihm und der Gesellschaft b...