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Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 111. Ergänzungslieferung

2024

ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes (Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung - BsGaV)

vom

(BGBl. I 2014, 1603),

zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung v.

(BGBl. I 2017, 2360)

Auf Grund des § 1 Absatz 6 des Außensteuergesetzes, der durch Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe e des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1809) angefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zurechnung von Einkünften zu einer Betriebsstätte

(1) 1Für die steuerliche Zurechnung von Einkünften zu einer Betriebsstätte eines Unternehmens nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes ist eine Funktions- und Risikoanalyse der Geschäftstätigkeit der Betriebsstätte (§ 12 der Abgabenordnung) als Teil der Geschäftstätigkeit des Unternehmens durchzuführen. 2Aufbauend auf der Funktions- und Risikoanalyse nach Satz 1 ist eine Vergleichbarkeitsanalyse der Geschäftstätigkeit der Betriebsstätte durchzuführen, um für die Geschäftsbeziehungen der Betriebsstätte im Sinne des § 1 Absatz 4 des Außensteuergesetzes Verrechnungspreise ...

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