Außensteuerrecht
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen
Inhaltsverzeichnis
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Seite V | |
1. (Anwendung der DBA auf Personengesellschaften; Auszug § 50 i EStG betreffend) | |
2. (Anwendung des § 50 i Absatz 2 EStG idF des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom ) | |
3. (Neufassung des § 50i EStG durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom [BGBl. I S. 3000]; Aufhebung des [BStBl 2016 I S. 7]) |
S. V0003
1. DOK 2014/0599097, BStBl. I 2014, 1258 (Anwendung der DBA auf Personengesellschaften; Auszug § 50 i EStG betreffend)
2.3 Einkünfte aus Vermögensverwaltung
2.3.1 Grundsatz
Die Einkünfte vermögensverwaltender Personengesellschaften sind keine Unternehmensgewinne i.S. des Artikels 7 OECD-MA. Das gilt auch dann, wenn die Personengesellschaft gewerblich geprägt ist oder sie eine gemischte Tätigkeit ausübt, soweit sie vermögensverwaltend tätig ist (Tz. 2.2.1) oder die Personengesellschaft als Besitzgesellschaft aufgrund e...