Außensteuerrecht
2024
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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen
Inhaltsverzeichnis
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Seite V | |
1. (Abstandnahme vom Steuerabzug gemäß § 50d Absatz 2 Satz 1 EStG bei sog. „abgesetzten Beständen“) | |
2. BZSt, Merkblatt von Februar 2014 (Merkblatt zum Antrag nach § 50d Einkommensteuergesetz (EStG) auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung und/oder Erstattung von deutscher Abzugsteuer aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder § 50g EStG bei Lizenzgebühren und ähnlichen Vergütungen) | |
3. BZSt, Merkblatt von Februar 2014 (Merkblatt zum Antrag nach § 50d Einkommensteuergesetz (EStG) auf Erstattung von deutscher Abzugsteuer aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bei Vergütungen an Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitglieder) | |
4. BZSt, Merkblatt von Januar 2016 (Merkblatt zum Antrag nach § 50d Einkommensteuergesetz (EStG) auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung und/oder Erstattung von deutscher Abzugsteuer aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bei Vergütungen an ausländische Künstler und Sportler) |
S. V0002 S. V0003
1. - DOK 2013/0629404, BStBl. I 2013, 847 (Abstandnahme vom Steuerabzug gemäß § 50d Absatz 2 Satz 1 EStG bei sog. „abgesetzten Beständen“)
Bei Schachtelbeteiligungen im Sinne des § 43b EStG kann der Schuldner der Kapitalerträge vom Steuerabzug Abstand nehmen, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge ein...