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Eisenberger/Holzmann

COFAG-NoAG

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-5126-2

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Dokumentvorschau
Eisenberger/Holzmann - COFAG-NoAG

§ 12 Berichtspflichten

Georg Eisenberger/Julia Holzmann

Erläuterungen

IA 4070/A BlgNR XXVII. GP

Es gibt keine Erläuterungen zu dieser Bestimmung.

Übersicht


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I.
Kommentierung
K1- K4

I. Kommentierung

K1

Wie bisher besteht eine Berichtspflicht des BMF gegenüber dem Budgetausschuss des Nationalrates. Halbjährlich, jeweils zum 31.12. und 30.6., hat der BMF einen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht hat einerseits die Maßnahmen und den Stand der Abwicklung der COFAG zu umfassen und andererseits die Gewährung der finanziellen Maßnahmen und deren Auswirkungen für den Bund darzustellen.

Der Bericht über die finanziellen Maßnahmen enthält eine Beschreibung der finanziellen und materiellen, also inhaltlichen Auswirkungen, wie zB detaillierte Angaben zu den Förderungen, die Anzahl der Anträge und die konkreten Auszahlungen an die Beihilfeempfänger oder eine Aufschlüsselung nach Unternehmensgrößen und Bundesländern.

K2

Bislang war die Berichtspflicht in § 3b Abs 4 ABBAG-Gesetz festgelegt. Der BMF musste dem Budgetausschuss quartalsweise einen detailliert dargestellten Bericht vorlegen, in dem sämtliche Maßnahmen zugunsten von Unternehmen, die zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten im Zusammenhang mit der...

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