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Eisenberger/Holzmann

COFAG-NoAG

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-5126-2

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Dokumentvorschau
Eisenberger/Holzmann - COFAG-NoAG

§ 3 Verordnungsermächtigung

Georg Eisenberger/Julia Holzmann

Erläuterungen

IA 4070/A BlgNR XXVII. GP

Zu § 3 (Verordnungsermächtigung)

Mit dem COFAG Sammelgesetz wird unter anderem § 3b ABBAG-Gesetz aufgehoben, dessen Abs. 3 bislang die gesetzliche Grundlage für die in § 2 Abs. 9 aufgezählten Verordnungen des Bundesministers für Finanzen dargestellt hat.

Abs. 1 stellt klar, dass diese Verordnungen ungeachtet dieser Aufhebung auch weiterhin maßgeblich sind, soweit der Förderantrag fristgerecht eingebracht worden ist. Nach den Verordnungen nach § 2 Abs. 9 ist jedenfalls ab Mai 2024 eine Antragstellung nicht mehr zulässig, womit durch die Neuordnung für die Antragsteller kein Rechtsverlust eintreten kann.

Abs. 2 enthält eine Verordnungsermächtigung des Bundesministers für Finanzen zur Erlassung von Durchführungsverordnungen zu Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sowie zur Änderungen der in § 2 Abs. 9 genannten Verordnungen, soweit dies zur Gewährleistung eines gesetzeskonformen und gleichmäßigen Vollzuges der nunmehr vom Bund wahrzunehmenden Aufgaben geboten erscheint. Werden durch Verordnungen nach § 3 Abs. 2 finanzielle Leistungen in Aussicht gestellt, so dürfen diese unter Berücksichtigung sämtlicher, bereits in den in § ...

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