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Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 110. Ergänzungslieferung

2024

ISBN: 978-3-504-26041-5

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Dokumentvorschau
Außensteuerrecht

§ 379 AO Steuergefährdung - Auszug

zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes v.

(BGBl. I 2024 Nr. 108)

[...]

(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

[...]

  • 1c. entgegen § 138a Absatz 1, 3 oder 4 eine Übermittlung des länderbezogenen Berichts oder entgegen § 138a Absatz 4 Satz 3 eine Mitteilung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig (§ 138a Absatz 6) macht,

[...]

  • 1e. entgegen § 138d Absatz 1, in Verbindung mit § 138f Absatz 1, 2, 3 Satz 1 Nummer 1 bis 7 sowie 9 und 10 oder § 138h Absatz 2, jeweils auch in Verbindung mit § 138f Absatz 6 Satz 1 und 2 oder § 138g Absatz 1 Satz 1 eine Mitteilung über eine grenzüberschreitende Steuergestaltung nicht oder nicht rechtzeitig macht oder zur Verfügung stehende Angaben nicht vollständig mitteilt,

  • 1f. (weggefallen),

  • 1g. entgegen § 138k Satz 1 in der Steuererklärung die Angabe der von ihm verwirklichten grenzüberschreitenden Steuergestaltung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,

S. 2

[...]

(5) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 2 Nummer 1c kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach § 378 geahndet werden kann.

[...]

(7) Die Ordnungswidrigkeit nac...

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