Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2.6 Verständigungsvereinbarung betreffend Bagatellgrenze bei Prüfung der Zurechnungsfrage gegenüber Entlastungsanträgen
S. 10
2.6 Verständigungsvereinbarung betreffend Bagatellgrenze bei Prüfung der Zurechnungsfrage gegenüber Entlastungsanträgen
Vom
Die deutsche Seite wird bei Anträgen schweizerischer Gesellschaften für die Prüfung der Zurechnungsfragen eine Bagatellgrenze von insgesamt 2000 DM Entlastungsbetrag pro Jahr auf Quellensteuern von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren einführen.