Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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2.4 Niederschrift vom
S. 7
2.4 Niederschrift vom
(Auszug)
In der Zeit vom 24. bis 26. Januar haben in Bonn eine deutsche und eine schweizerische Delegation über Fragen der Anwendung und Auslegung des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens vom / (DBAD 31/59) sowie des neuen deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens vom (DBAD 71) verhandelt.
I. Verfahrensfragen
1. Entlastung von der schweizerischen Verrechnungssteuer
Die beiden Delegationen haben die nötigen Anpassungen an das DBAD 71 vorgenommen.
2. Entlastung von der deutschen Quellensteuer
a) Zentralisierung
Die schweizerische Seite erneuerte mit Nachdruck ihr Anliegen, die Entlastung von der deutschen Steuer schon ab zentral durch das Bundesamt für Finanzen vornehmen zu lassen. Sie hielt dafür, daß diese zentrale Bearbeitung auch alle noch offenen Fälle nach dem DBAD 31/59 erfassen sollte.
Die deutsche Seite erklärte ihre Übereinstimmung mit dieser Auffassung. Sie teilte mit, daß es gelungen sei, die dafür erforderlichen Entscheidungen bereits herbeizuführen.
b) Vordruckgestaltung
Zwischen den beiden Delegationen wurden die nach dem DBA...