Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2.1 Verhandlungsprotokoll
S. 1
2.1 Verhandlungsprotokoll
S. 2
2. Verhandlungsprotokolle und Niederschriften zum DBA 71
Vom
Im Bestreben, die Anwendung und Auslegung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sicherzustellen, haben die zuständigen Behörden am heutigen Tage der Paraphierung des Textes des Abkommens folgende übereinstimmende Erklärungen abgegeben:
Zu Artikel 3 Absatz 2
Die zuständigen Behörden der beiden Vertragstaaten werden sich bei der Auslegung der Bestimmungen des Abkommens im Rahmen des Artikels 26 des Abkommens die Auslegungen zunutze machen, die im Rahmen der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zum Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und des Vermögens vom entwickelt worden sind.
Zu Artikel 4 Absätze 2 und 3
Als ständige Wohnstätte gelten nicht eine Wohnung oder Räumlichkeiten, die nach Charakter und Lage ausschließlich Erholungs-, Kur-, Studien- oder Sportzwecken dienen und nachweislich nur gelegentlich und nicht zum Zwecke der Wahrnehmung...