Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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1.19 Gesetz zu dem Protokoll vom zur Änderung des Abkommens vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Vom
(BGBl. II 2011, 1090 = BStBl. I 2012, 512)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Dem in Bern am unterzeichneten Protokoll zur Änderung des Abkommens vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 1972 II S. 1021, 1022) in der Fassung des Revisionsprotokolls vom (BGBl. 2003 II S. 67, 68) wird zugestimmt. Das Änderungsprotokoll wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Änderungsprotokoll nach seinem Artikel 6 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.