Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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1.16 Revisionsprotokoll zu dem Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des Protokolls vom
Vom
(BGBl. II 2003, 68 = BStBl. I 2003, 166)
Die Bundesrepublik Deutschland
und
die Schweizerische Eidgenossenschaft -
von dem Wunsch geleitet, das Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des Protokolls vom , im Folgenden als „Abkommen“ bezeichnet, den veränderten Verhältnissen anzupassen -
haben Folgendes vereinbart:
Artikel I
Artikel 4 Absatz 6 des Abkommens wird wie folgt gefasst:
„(6) Nicht als ‚in einem Vertragsstaat ansässig‘ gilt eine natürliche Person, die in dem Vertragsstaat, in dem sie nach den vorstehenden Bestimmungen ansässig wäre, nicht mit allen S. 32nach dem Steuerrecht dieses Staates allgemein steuerpflichtigen Einkünften aus dem anderen Vertragsstaat den allgemein erhobenen Steuern un...