Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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1.14 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls zum deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen
Vom
(BGBl. 1994 II S. 21; BStBl. 1994 I S. 110)
Nach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom zu dem Protokoll vom zu dem Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 1993 II S. 1886) wird bekanntgemacht, daß das Protokoll nach seinem Artikel VII Abs. 2 am in Kraft treten wird.
Die Ratifikationsurkunden sind am in Bonn ausgetauscht worden.