Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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1.12 Gesetz zu dem Protokoll vom zu dem Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Vom
(BGBl. 1993 II S. 1886; BStBl. 1993 I S. 927)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Dem in Bern am unterzeichneten Protokoll zu dem Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen (BGBl. 1972 II S. 1021) in der Fassung des Protokolls vom (BGBl. 1990 II S. 766) und dem Verhandlungsprotokoll vom wird zugestimmt. Das Protokoll und das Verhandlungsprotokoll werden nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
Zur Anwendung des Artikels 4 Absatz 5 des Abkommens gilt folgendes:
Endet nach Artikel 4 Abs. 5 des Abkommens die unbeschränkte Steuerpflicht und ist von diesem Zeitpunkt an nur noch Vermögensteuer für das Inlandsvermögen im Sinne des § 121 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes zu erheben, ist eine ...