Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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1.10 Notenwechsel zum Protokoll vom
(BGBl. 1990 II S. 769; BStBl. 1990 I S. 412)
Der Staatssekretär
des Auswärtigen Amts
Bonn,
Herr Gesandter,
anläßlich der heutigen Unterzeichnung des Protokolls zu dem am in Bonn unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des Protokolls vom beehre ich mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland folgendes mitzuteilen:
Mit Bezug auf Artikel I des Protokolls besteht Einverständnis darüber, daß, falls die Bundesrepublik Deutschland in einem Abkommen mit einem anderen Staat, der Mitglied der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist, ihre Besteuerung von Dividenden an der Quelle auf Sätze begrenzt, die unter den im genannten Artikel vorgesehenen Sätzen liegen, oder eine Körperschaftsteuergutschrift über die Grenze gewährt, die beiden Regierungen unverzüglich die Bestimmungen des genannten Artikels überprüfen werden, um - unter sonst gleichen Bedingungen, bezogen auf die Div...