Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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1.6 Protokoll zu dem Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
S. 22
1.6 Protokoll zu dem Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Vom
(BGBl. 1980 II S. 750; BStBl. 1980 I S. 398)
Die Bundesrepublik Deutschland
und
die Schweizerische Eidgenossenchaft
haben folgendes vereinbart:
Artikel I
Absatz 3 des Artikels 10 des Abkommens wird aufgehoben.
Artikel II
Dieses Protokoll gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem Schweizerischen Bundesrat innerhalb von drei Monaten nach dem Inkrafttreten des Protokolls eine gegenteilige Erklärung abgibt.
Artikel III
(1) Dieses Protokoll tritt einen Monat nach dem Tage in Kraft, an dem die Regierung der Bundesrepublik Deutschland dem Schweizerischen Bundesrat notifiziert, daß die erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.
(2) Da...