Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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1.5 Gesetz zum Protokoll vom zu dem Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Vom
(BGBl. 1980 II S. 750; BStBl. 1980 I S. 398)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Dem in Bonn am unterzeichneten Protokoll zu dem Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 1972 II S. 1021) wird zugestimmt. Das Protokoll wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
Soweit das Protokoll auf Grund seines Artikels III Abs. 2 für die Zeit vor seinem Inkrafttreten anzuwenden ist, beginnt die in Artikel 28 Abs. 3 des Abkommens vom vereinbarte Frist für die Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem das Protokoll in Kraft getreten ist.
Artikel 3
Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Ge...