Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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5.3 Besteuerung von Schenkungen nach dem deutsch-schweizerischen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von 1931/1959 und von 1978
( Schz - 8/84)
Sowohl das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der direkten Steuern und der Erbschaftsteuern vom /1959 in der Fassung des Zusatzprotokolls vom (DBA 31/59) als auch das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß- und Erbschaftsteuern vom (DBA 1978) regeln nicht die Besteuerung von Schenkungen.
Gestützt auf Art. 13 Abs. 2 DBA 31/59 und Art. 12 Abs. 3 DBA 1978 bin ich mit der zuständigen Behörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Bundesländer bzw. Kantone übereingekommen, eine allgemeine Verständigungsregelung zu treffen. Hiernach sollen für die Besteuerung von Schenkungen die S. 22Regelungen der vorgenannten Abkommen in gleicher Weise gelten wie für die unter die Abkommen fallenden Nachlaß- und Erbschaftsteuern.
Meines Erachtens wäre eine derartige Regelung zu begrüßen, da auf diese Weise vermieden würde, daß in jedem Einzelfall eine Diskussion über die Auft...