Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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2.1 Verständigungsvereinbarung vom / betr. der Schenkung von Geschäftsbetrieben
Die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von 1931/59 und von 1978 gelten für Nachlass- und Erbschaftsteuern. Auf Grund des Artikels 13 Absatz 2 des DBAD 31/59 und des Artikels 12 Absatz 3 DBAD-E 78 ist für die Besteuerung von Schenkungen folgende Verständigungsregelung vereinbart worden:
Die für Erbschaftsfälle geltenden Regelungen der beiden Abkommen sind auch für Schenkungen von Geschäftsbetrieben entsprechend anzuwenden.