Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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1.3 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-schweizerischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß- und Erbschaftsteuern Vom
(BGBl. 1980 II S. 1341 = BStBl. 1980 I S. 786)
Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom zu dem Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß- und Erbschaftsteuern (BGBl. 1980 II S. 594) wird bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel 17 Abs. 2
am
in Kraft treten wird.
Die Ratifikationsurkunden sind am in Bern ausgetauscht worden.