Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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6.94 Kreisschreiben Nr. 48 der Eidg. Steuerverwaltung vom : Verwirkung des Anspruchs von natürlichen Personen auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer gemäss Artikel 23 VStG in der Fassung vom
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeines
2 Gesetzliche Bestimmungen
3 Voraussetzungen der Rückerstattung
-
3.1 Deklarationspflicht nach Artikel 23 VStG
3.1.1 Grundsatz
3.1.2 Ausnahme
3.2 Überprüfungs- und Auskunftspflichten
3.3 Hinweis zum Untergang des Rückerstattungsanspruchs infolge Zeitablaufs gemäss Artikel 32 VStG
4 Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen
5 Meldeverfahren
6 Übergangsregelung
7 Inkrafttreten
1 Allgemeines
Am verabschiedeten die Eidgenössischen Räte eine Änderung des Bundesgesetzes vom über die Verrechnungssteuer (VStG; SR 642.21), insbesondere betreffend Artikel 23. Diese Änderung des VStG trat rückwirkend auf den in Kraft.
Die in Artikel 23 Absatz 1 VStG erwähnte Deklarationspflicht als Voraussetzung für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer bleibt unverändert bestehen. Diese Deklarationspflicht ergibt sich aus Artikel 124 Absatz 2 und Artikel 125 Absätze 1 und 2 des Bundesgesetzes vom