Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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6.90 Kreisschreiben Nr. 22 der Schweizer Steuerkonferenz vom (geändert ): Regeln für die Bewertung der Grundstücke bei interkantonalen Steuerasusscheidungen ab Steuerperiode 2002 (Repartitionsfaktoren)
1. Allgemeines
Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung sind im interkantonalen Verhältnis sämtliche Aktiven, jedenfalls für die Schuldzinsenverlegung, von allen beteiligten Kantonen nach übereinstimmenden Regeln zu bewerten. Da Grundstücke in den Kantonen unterschiedlich bewertet werden, ist aus Gründen einer korrekten Ausscheidung und sachgemässen Besteuerung eine einheitliche Referenzgrösse zu bestimmen. Dazu werden sogenannte Repartitionswerte herangezogen. Anhand einer gesamtschweizerischen Erhebung werden die erzielten Grundstückverkaufserlöse mit den jeweiligen kantonalen Steuerwerten verglichen und daraus die interkantonalen Repartitionswerte berechnet.
Die Repartitionswerte sind, ausser bei interkantonalen Ausscheidungen, auch anwendbar für die Ermittlung des im Betrieb einer Einzelfirma investierten Eigenkapitals und dessen Meldung an die AHV.
2. Repartitionswerte
Landwirtschaftliche Liegenschaften werden in allen Kantonen nach der V...