Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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6.85 Rundschreiben der Eidg. Steuerverwaltung vom : Steuerlich anerkannte Zinssätze 2018 für Vorschüsse oder Darlehen in Fremdwährungen
Die Gewährung unverzinslicher oder ungenügend verzinster Vorschüsse oder Darlehen an Beteiligte oder an ihnen nahe stehende Dritte stellt eine geldwerte Leistung dar. Dasselbe gilt für übersetzte Zinsen, die auf Grund von Verpflichtungen gegenüber Beteiligten oder ihnen nahe stehenden Dritten vergütet werden. Solche geldwerte Leistungen unterliegen S. 413gemäss Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom über die Verrechnungssteuer (VStG) und Artikel 20 Absatz 1 der Vollziehungsverordnung vom zum VStG (VStV) der Verrechnungssteuer von 35 % und sind mittels Formular 102 unaufgefordert innert 30 Tagen nach Fälligkeit zu deklarieren. Innert der gleichen Frist ist auch die geschuldete Verrechnungssteuer zu entrichten. Die gleichen Kriterien gelten auch bei der direkten Bundessteuer für die Berechnung der geldwerten Leistungen von Kapitalgesellschaften und von Genossenschaften (vgl. Art. 58 Abs. 1 Bst. b des Bundesgesetzes vom über die direkte Bundessteuer [DBG]).
Für die Be...