Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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6.79 Verordnung über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (Steueramtshilfeverordnung, StAhiV) vom (Stand am ) (651.11)
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 6 Absatz 2bis, 18 Absatz 3 und 22a Absatz 1 des Steueramtshilfegesetzes vom (StAhiG),
verordnet:
S. 352
1. Abschnitt: Gegenstand
Art. 1
Diese Verordnung regelt den Vollzug der internationalen Amtshilfe in Steuersachen beim Informationsaustausch auf Ersuchen sowie beim spontanen Informationsaustausch.
2. Abschnitt: Informationsaustausch auf Ersuchen
Art. 2 Gruppenersuchen
1 Gruppenersuchen nach Artikel 3 Buchstabe c StAhiG sind zulässig für Informationen über Sachverhalte, welche die Zeit seit dem betreffen.
2 Vorbehalten sind die abweichenden Bestimmungen des im Einzelfall anwendbaren Abkommens.
Art. 3 Inhalt eines Gruppenersuchens
1 Ein Gruppenersuchen muss folgende Angaben enthalten:
a. eine detaillierte Umschreibung der Gruppe und der dem Ersuchen zugrunde liegenden Tatsachen und Umstände;
b. eine Beschreibung der verlangten Informationen sowie Angaben zur Form, in der der ersuchende Staat diese Informationen zu erhalten wünscht;
c. den St...