Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
6.68a Merkblatt des kantonischen Steueramtes über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen vom
A. Allgemeines und Geltungsbereich des Merkblatts
1 Die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen richtet sich grundsätzlich nach dem Kreisschreiben Nr. 37 der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom , welches auf dem Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen vom (AS 2011 3259) basiert.
2 Für die Bescheinigung von Mitarbeiterbeteiligungen gelten grundsätzlich die Vorgaben gemäss der Verordnung vom über die Bescheinigungspflichten bei Mitarbeiterbeteiligungen (Mitarbeiterbeteiligungsverordnung, MBV; SR 642.115.325.1).
3 Die Besteuerung von exportierten Mitarbeiterbeteiligungen richtet sich nach dem Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die Quellenbesteuerung von geldwerten Vorteilen aus exportierten Mitarbeiterbeteiligungen gemäss § 100a StG (ZStB Nr. 29/510).
B. Die Besteuerung von Mitarbeiteraktien
I. Einkommenssteuer
1. Allgemeines
1 Als Mitarbeiteraktien im Sinne dieses Merkblatts gelten Aktien der arbeitgebenden Gesellschaft oder einer Gruppengesellschaft (nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt...