Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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6.67 Merkblatt R-D-M der Eidg. Steuerverwaltung über die Steuerentlastungen für deutsche Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren (Stand: 6/2013)
A. Allgemeines
1. Das schweizerisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen vom (DBAD) sieht folgende Entlastungen vor:
a) einerseits eine Entlastung von der deutschen Quellensteuer für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren (siehe Abschnitt C hienach);
b) anderseits eine Entlastung von den schweizerischen Steuern zum Ausgleich der nicht rückforderbaren deutschen Steuer auf Dividenden und gewissen Zinsen (Pauschale Steueranrechnung; siehe Abschnitt D, Ziffer I, hienach).
B. Abkommensberechtigung
Die im Abkommen vorgesehenen Entlastungen kann nur beanspruchen, wer in der Schweiz im Sinne des Abkommens ansässig und nicht aus besonderen Gründen vom Abkommen ausgeschlossen ist.
1. Wohnsitz und Nutzungsrecht im allgemeinen
Der Wohnsitz einer natürlichen oder juristischen Person bestimmt sich nach dem schweizerischen Steuerrecht. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Artikels 4 Absätze 2 (Doppelwohnsitz natürlicher Personen), 6 (Pauschalierte), 8 (Doppelwohnsitz von Gesellschaften) und 11 DBAD (Treuhänder u. dgl.), und des Ve...