Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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6.48 Kreisschreiben Nr. 14 der Eidg. Steuerverwaltung vom : Verkauf von Beteiligungsrechten aus dem Privat- in das Geschäftsvermögen eines Dritten („indirekte Teilliquidation“)
1. Einleitung
Mit dem Bundesgesetz über dringende Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung vom wurden in Artikel 20a des Bundesgesetzes vom über die direkte Bundessteuer (DBG) besondere Fälle des steuerbaren Vermögensertrages aus Beteiligungen gesetzlich normiert. In Absatz 1 Buchstabe a wird der Tatbestand der indirekten Teilliquidation gesetzlich geregelt. Das vorliegende Kreisschreiben dient der Auslegung von Artikel 20a Absatz 1 Buchstabe a DBG. Es ist eine Anleitung zur Abgrenzung zwischen steuerfreiem privatem Kapitalgewinn und steuerbarem Vermögensertrag aus Beteiligungsverkäufen an Dritte.
2. Systematik
Nach Artikel 20a Absatz 1 Buchstabe a DBG fällt aus dem Verkauf von Beteiligungsrechten steuerbarer Ertrag aus beweglichem Vermögen an, soweit die folgenden, gesetzlich normierten Tatbestandselemente kumulativ erfüllt sind.
3. Tatbestandselemente
3.1. Verkauf
Die Übertragung erfolgt durch Verkauf.
3.2. Qualifizierende Beteiligung
Der Verkauf umfasst eine Beteiligung von mindestens 20 % am Grund- oder Stammkapital ein...