Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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6.44 Verordnung über die Steuerentlastung schweizerischer Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen ausländischer Gesellschaften vom (Stand am )
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 35 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich, in Ausführung der vom Bund abgeschlossenen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen) und anderer Staatsverträge, die ebenfalls die Besteuerung von Dividenden zum Gegenstand haben (anderer Staatsvertrag),
verordnet:
Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
1 Diese Verordnung regelt das Meldeverfahren, mit dem die in einem Doppelbesteuerungsabkommen oder in einem anderen Staatsvertrag für wesentliche Beteiligungen vorgesehene Steuerentlastung von Dividenden an der Quelle erfolgt.
2 Sie gilt für schweizerische Gesellschaften, die nach dem Verrechnungssteuergesetz vom Steuern auf Dividenden zu erheben haben und an denen eine Gesellschaft im Sinne des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens oder anderen Staatsvertrags wesentlich beteiligt ist, die in einem Staat ansässig ist, mit dem die Sc...