Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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6.21b Eidgenössische Steuerverwaltung Schweizerisch-deutsches Doppelbesteuerungsabkommen Merkblatt für den Arbeitgeber zum Steuerabzug bei deutschen Grenzgängern
A. Bisherige Regelung
Nach dem bisherigen Recht konnten Erwerbseinkünfte von deutschen Grenzgängern ausschließlich in Deutschland besteuert werden. In der Schweiz wurden diese Einkünfte aufgrund der Grenzgängereigenschaft von der Steuer befreit. Eine andere Regelung galt dagegen namentlich für Grenzgänger, deren Wohnsitz oder Arbeitsort mindestens 30 km von der Grenzzone entfernt war sowie - bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen - für leitende Angestellte. Die Erwerbseinkünfte solcher Arbeitnehmer wurden in der Schweiz besteuert und in Deutschland befreit.
B. Neuregelung ab
1. Allgemeines
Mit Protokoll vom wurde das schweizerisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen vom (DBAD) mit Wirkung ab geändert. Die Neuregelung sieht vor, daß die Schweiz auf den nach dem an deutsche Grenzgänger gezahlten Löhnen eine auf 4,5 % begrenzte Steuer erheben kann. Fehlt die Grenzgängereigenschaft (s. B 2 hienach), so wird das schweizerische Beste...