Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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6.21a Eidgenössische Steuerverwaltung Schweizerisch-deutsches Doppelbesteuerungsabkommen Merkblatt für deutsche Grenzgänger in der Schweiz
A. Bisherige Regelung
Nach dem bisherigen Recht konnten Erwerbseinkünfte von deutschen Grenzgängern ausschließlich in Deutschland besteuert werden. In der Schweiz wurden diese Einkünfte aufgrund der Grenzgängereigenschaft von der Steuer befreit. Eine andere Regelung galt dagegen namentlich für Grenzgänger, deren Wohnsitz oder Arbeitsort mindestens 30 km von der Grenzzone entfernt war sowie - bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen - für leitende Angestellte. Die Erwerbseinkünfte solcher Arbeitnehmer wurden in der Schweiz besteuert und in Deutschland befreit.
B. Neuregelung ab
1. Allgemeines
Mit Protokoll vom wurde das schweizerisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen vom (DBAD) mit Wirkung ab geändert. Danach können deutsche Grenzgänger wie bis anhin an ihrem deutschen Wohnsitz besteuert werden. Neu ist, daß die Schweiz auf den nach dem an deutsche Grenzgänger gezahlten Löhnen eine auf 4,5 % begrenzte Steuer erheben kann. Diese Steuer wird in Deutsch...