Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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6.20 Neuregelung der Dividendenbesteuerung im schweizerisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen vom ; Rückerstattungsverfahren; Steuerbemessung in der Schweiz vom
Am haben die Schweiz und die Bundesrepublik Deutschland in Bonn ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens vom unterzeichnet. Das Protokoll ist vom Bundesrat mit einer Botschaft an die Bundesversammlung vom im Bundesblatt veröffentlicht worden (BBl. 1989 III S. 1509) und bedarf noch der Genehmigung durch die Parlamente der beiden Vertragsstaaten. Es wird einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten und ab anzuwenden sein.
Nach dem Protokoll soll die deutsche Kapitalertragsteuer wie auch die schweizerische Verrechnungssteuer beim Direktbesitz (Beteiligungen juristischer Personen von 20 % und mehr) schrittweise von heute 15 % auf 5 % gesenkt werden (ab 1990 auf 10 %, ab 1992 auf 5 %) und die Bundesrepublik Deutschland beim Streubesitz (Beteiligungen juristischer Personen von weniger als 20 % und übrige Beteiligungen) eine zusätzliche Entlastung von 5 % vom Bruttobetrag der ...