Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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6.19 Besteuerung der Erträge von im Kanton Genf belegenen Liegenschaften - Anwendung des Maximalsatzes Kantonale Rekurskommission Genf vom :
Ausländer mit ausländischem Wohnsitz haben ihre Einkünfte für die Bestimmung des Steuersatzes für den Liegenschaftsertrag zu deklarieren. Da die Verwaltung die Ausländer dazu nicht zwingen kann, wendet sie zu Recht den Höchstsatz für Steuerpflichtige, die S. 84nicht die gewünschten Angaben über Einkommen und Vermögen machen, bei beschränkter Steuerpflicht an.