Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
6.7 Kreisschreiben des Schweizerischen Bundesrates an die Kantonsregierungen vom Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland
Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland vom zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist am mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft getreten (AS 1972, 3074). Es ersetzt mit Wirkung S. 40.1ab das Abkommen vom / insoweit, als sich das alte Abkommen auf die direkten Steuern bezieht.
Das neue Abkommen ist in der Botschaft an die Bundesversammlung vom (BBl 1971 II 1423) erläutert worden. Die Eidg. Steuerverwaltung hat ferner in einem S. 41Kreisschreiben vom die Bestimmungen des Abkommen eingehend und systematisch dargestellt. Wir können mit dem Hinweis auf diese Schilderungen begnügen, möchten Euch aber andererseits darauf aufmerksam machen, dass ab 1972 unser Kreisschreiben vom (BBl 1959 II 670) hinfällig geworden ist.
Mit Verordnung vom haben wir neue Ausführungsvorschriften erlasse...