Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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6.5 Bericht zu den Ausführungsvorschriften zum schweizerisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen von 1971 vom
I. Vorbemerkungen
1. Das schweizerisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen vom (DBAD 71) bringt gegenüber dem bestehenden Abkommen von 1931/1959 (DBAD 31/59) in mancher Beziehung Änderungen mit sich, über die die Eidgenössische Steuerverwaltung die kantonalen Verwaltungen und die am Abkommen interessierten Verbände am eingehend unterrichtet hat.
Nach dem Inkrafttreten des neuen Abkommens werden die Ausführungsvorschriften (BRB vom 14. 4./) neu gefaßt werden müssen. Eine besondere, aus Vertretern des Bundes, der Kantone und der Verbände zusammengesetzte Arbeitsgruppe hat hiefür einen Entwurf vorbereitet.
2. Die gestützt auf den Bundesbeschluß vom über die Durchführung von Doppelbesteuerungsabkommen des Bundes zu erlassende Verordnung regelt:
das Verfahren zur Entlastung von schweizerischen und deutschen Quellensteuern (Ziff. II hienach),
den Übergang vom alten zum neuen Abkommen (Ziff. III hienach) und
den Informationsaustausch (Ziff. IV hienach).
Damit sind noch nicht alle Fragen geregelt. Die...