Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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6.3 Kreisschreiben der Eidg. Steuerverwaltung vom Neues schweizerisch-deutsches Doppelbesteuerungsabkommen (DBAD 71); verschiedene Fragen
1. Verhandlungsprotokoll vom (vgl. A 2.5)
Wir beehren uns, Ihnen eine Abschrift des Verhandlungsprotokolls vom zuzustellen. Darin werden folgende Probleme behandelt.
S. 31
a) Unbeschränkte Steuerpflicht juristischer Personen in der Bundesrepublik Deutschland
Verschiedentlich ist bemängelt worden, daß die Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 4 Absätze 1, 8 und 9 DBAD 71 die Voraussetzungen der unbeschränkten Steuerpflicht juristischer Personen frei und selbständig umschreiben könne, während bei natürlichen Personen die Kriterien vom Abkommen festgelegt werden (Art. 4 Abs. 2 und 3).
Im deutschen wie im schweizerischen Steuerrecht wird die unbeschränkte Steuerpflicht an den Sitz oder an die Geschäftsleitung einer Gesellschaft geknüpft. Nach deutschem Steuerrecht war es indessen bisher möglich, den Ort der Geschäftsleitung in Deutschland anzunehmen, wenn eine ausländische Körperschaft, die zwar nach bürgerlichem Recht selbständig ist, sich aber wirtschaftlich als ein in der Gliederung eines inlän...