Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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6.2 Kreisschreiben der Eidg. Steuerverwaltung vom Neues schweizerisch-deutsches Doppelbesteuerungsabkommen; wichtige Änderungen
A. Vorbemerkungen
1. Am ist in Bonn zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland ein neues Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet worden. Das neue Abkommen ist vom Bundesrat mit einer Botschaft an die Bundesversammlung vom im Bundesblatt veröffentlicht worden (BBl 1971 II 1423).
Das Abkommen vom (DBAD 71) bedarf noch der Genehmigung durch die Parlamente der beiden Vertragsstaaten. Es wird nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten.
2. Nach Artikel 32 DBAD 71 soll das neue Abkommen für die Einkommen- und Vermögenssteuern gelten, die für das Jahr 1972 und die folgenden Jahre erhoben werden. Da der Austausch der Ratifikationsurkunden kaum vor Herbst 1972 stattfinden kann, wird das DBAD 71, sofern es ratifiziert wird, rückwirkend ab anzuwenden sein. Für die Erbschaftssteuern wird dagegen weiterhin das Abkommen vom / (DBAD 31/59) gelten.
Im...