Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
5.278 Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz); Besteuerung von fliegendem Personal entsprechend Ziffer 1bis des Protokolls zu Artikel 15 Absatz 3 DBA-Schweiz in der Fassung des Revisionsprotokolls vom
(-CHE/07/10015-03 - DOK 2012/0641138, BStBl. I 2012, 863)
Mit dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist am die nachstehende Konsultationsvereinbarung gemäß Artikel 26 Absatz 3 des DBA-Schweiz getroffen worden:
„Die zuständigen Behörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland haben im Rahmen einer Konsultation gemäß Artikel 26 Absatz 3 des Abkommens vom zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (hiernach: „DBA“) in der Fassung des Revisionsprotokolls vom (hiernach: „Revisionsprotokoll“) die f...