Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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5.261 Besteuerungsrecht von Abfindungen an Arbeitnehmer nach Artikel 15 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
(-CHE/07/10015 - DOK 2010/022975013, BStBl. I 2010, 268)
Mit der Konsultationsvereinbarung vom zur Besteuerung von Abfindungszahlungen wurde mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung die Verständigungsvereinbarung aus dem Jahre 1992 ergänzt und ist in der folgenden Fassung auf alle offenen Fälle anzuwenden:
„Bei der steuerlichen Behandlung von Arbeitnehmer-Abfindungen nach dem deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen kommt es darauf an, welchen Charakter eine Abfindung hat. Ist einer Abfindung Versorgungscharakter beizumessen - z.B. wenn laufende Pensionszahlungen kapitalisiert in einem Betrag ausgezahlt werden -, steht das Besteuerungsrecht entsprechend Artikel 18 des Abkommens dem Wohnsitzstaat zu. Dagegen hat der (frühere) Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht, sofern es sich bei der Abfindung um Lohn- oder Gehaltsnachzahlungen oder Tantiemen aus dem fr...