Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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5.258 Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen; Verständigungsvereinbarung zu Art. 15 Abs. 4
( CHE/07/10015 - DOK 2008/0522903, BStBl. I 2008, 935)
Gestützt auf Art. 26 Abs. 3 DBA haben die zuständigen Behörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland anlässlich der vom 17. bis in Bonn durchgeführten Verständigungsgespräche folgende Verständigungsvereinbarung getroffen:
„1) Mit Verständigungsvereinbarung vom hatten sich die zuständigen Behörden unter Ziffer 2 Buchstabe a) darauf geeinigt, dass ‚zu den in Art. 15 Abs. 4 DBA genannten Direktoren auch stellvertretende Direktoren oder Vizedirektoren und Generaldirektoren gehören‘. Ferner war vereinbart worden, diese Vorschrift auch auf Personen anzuwenden, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, in diesen Fällen aber zu verlangen, dass ‚sie entweder die Prokura oder weitergehende Vertretungsbefugnisse, wie z.B. die Zeichnungsberechtigung, haben‘ und eine entsprechende Be...