Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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5.249 Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom ; Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger zum Zwecke der Ermäßigung der Abzugssteuern nach Artikel 15a Abs. 1 Satz 3 des Abkommens und des Verhandlungsprotokolls vom (Vordruck Gre-1)
( CHE - 55/06, BStBl. I 2007, 68)
Gemäß Art. 15a Abs. 1 Satz 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom (DBA) hat ein Grenzgänger seine Ansässigkeit durch eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde nachzuweisen. Die dafür vorgesehene „Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger zum Zwecke der Ermäßigung der Abzugssteuern nach Art. 15a Abs. 1 Satz 3 des Abkommens und des Verhandlungsprotokolls vom “ muss der Grenzgänger sodann seinem Arbeitgeber vorlegen, um eine Begrenzung der im Abzugswege erhobenen Steuer auf 4,5 v.H. des...