Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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5.235 Zwischenstaatliche Amtshilfe in Steuersachen; Delegation von Zuständigkeiten nach § 1a EG-Amtshilfegesetz
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Unter Bezugnahme auf die Erörterungen zu TOP 4.2 der Sitzung ASt I/03 und mit Ihrer Zustimmung übertrage ich hiermit gemäß § 1a Abs. 4 EG-Amtshilfegesetz den Finanzämtern Ihres Zuständigkeitsbereichs die Aufgaben einer zuständigen Behörde i.S. des Art. 1 Abs. 4 der Richtlinie 77/799/EWG für den Auskunftsaustausch mit den Steuerbehörden der französischen Interrégion Est im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen.
Anwendungsbereich und Umfang der Delegation ergeben sich aus den Art. 1 bis 3 der als Anlage beigefügten Absprache mit dem französischen Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Industrie v. . Im Übrigen verbleibt es für den Bereich der direkten SteuSteuernS. 931ern bei den bisherigen Zuständigkeiten (vgl. Tz. 1.6 des Merkblatts zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Auskunftsaustausch in Steuersachen v. , BStBl. I 1999, 228, 974).
Die Finanzämter haben bei der Wahrnehmung der Aufgaben einer zuständigen Behörde die allgemeinen Regeln der zwischenstaatlichen Amtshilfe zu beachten, wie s...